Kostenloses Angebot anfordern

Unser Vertreter wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
E-Mail
Mobil/WhatsApp
Name
Firmenname
Nachricht
0/1000

Lasersicherheitsschutz bei Lasermarkierungsoperationen

2026-01-19 17:28:08
Lasersicherheitsschutz bei Lasermarkierungsoperationen

Verständnis von Lasergefahren durch Klassifizierung und Risikobewertung

CO₂-, Faser- und UV-Laserklassen sowie ihre spezifischen Risiken bei industriellen Markierungsanwendungen

Industriell eingesetzte Lasermarkiersysteme werden gemäß ihrer Gefährdungsstufe klassifiziert, die sich nach der Art ihrer Lichtemission und den möglichen biologischen Wirkungen richtet. CO2-Laser fallen üblicherweise in die Klasse 4, da sie Infrarotstrahlung mit einer Wellenlänge von etwa 10,6 Mikrometern erzeugen. Diese Strahlung kann die Hornhaut erheblich verbrennen und sogar Brände auslösen, wenn brennbare Dämpfe oder Gase vorhanden sind. Faserlaser reichen je nach Grad der Systemabschirmung und der Ausgangsleistung von Klasse 1 bis Klasse 4. Sie arbeiten bei einer Wellenlänge von ca. 1,06 Mikrometern; aufgrund ihrer stark fokussierten Strahlen können sie direkt durch das Gewebe des Auges hindurchdringen. Arbeitnehmer benötigen spezielle Schutzbrillen, die für bestimmte Wellenlängen zugelassen und mit einer entsprechenden optischen Dichte zertifiziert sind. Ultraviolette (UV-)Laser gehören ebenfalls meist der Klasse 3B oder Klasse 4 an. Ihre Emission erfolgt bei Wellenlängen unterhalb von 400 Nanometern und führt zu Problemen wie Photokeratitis sowie langfristigen Hautschäden durch photochemische Reaktionen – nicht durch thermische Wirkung. Besonders gefährlich sind sie deshalb, weil die Strahlen für das menschliche Auge unsichtbar sind. Laut einer aktuellen Sicherheitsüberprüfung aus dem Jahr 2023 in der Photonikindustrie waren fast die Hälfte (ca. 42 %) aller dokumentierten Augenverletzungen während Markiervorgängen auf UV-Laser zurückzuführen. Die meisten Vorfälle ereigneten sich, weil die Beschäftigten nicht wussten, wo sich die Laserstrahlen befanden, oder weil sie die erforderliche Schutzausrüstung nicht ordnungsgemäß trugen.

Von AEL bis NHZ: Kartierung der nominalen Gefahrenzone zur Kennzeichnung von Arbeitszellen

Die korrekte Ermittlung von Gefahrenzonen beginnt mit der Bestimmung der sogenannten zulässigen Emissionsgrenze (Accessible Emission Limit, kurz AEL). Diese Grenze ergibt sich aus der Norm ANSI Z136.1 und gibt im Wesentlichen die höchste zulässige Strahlungsintensität an, der Personen in der Umgebung verschiedener Laserklassen sicher ausgesetzt sein dürfen. Sobald die AEL bekannt ist, lässt sich damit die Lage der Nominellen Gefahrenzone (Nominal Hazard Zone) bestimmen. Diese Zone stellt einen dreidimensionalen Bereich dar, in dem eine Person einer Strahlungsexposition oberhalb des als sicher geltenden Werts ausgesetzt sein könnte. Nehmen wir beispielsweise einen typischen 50-Watt-Faserlaser-Gravierer: Solche Geräte erzeugen häufig eine Gefahrenzonenumgebung mit einem Radius von etwa 1,8 Metern – das bedeutet, dass Barrieren, gesicherte Zugangspunkte oder strenge Kontrollverfahren erforderlich sind. Bei Risikobewertungen spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wir müssen die Stabilität des Laserstrahls entlang seiner Bahn überwachen, unerwartete Reflexionen an metallischen Teilen oder Werkzeugen berücksichtigen, die üblichen Lichtverhältnisse einbeziehen und sicherstellen, dass die Bediener ihre Schulung tatsächlich verstanden haben. Wichtig zu beachten ist, dass diese Gefahrenzonen nicht dauerhaft festgelegt sind. Der Austausch von Linsen, das Verschieben von Werkstücken oder die Aktualisierung von Komponenten des Strahlwegs können die Ausbreitung des Lichts vollständig verändern – manchmal sogar gefährliche Bereiche um bis zu das Dreifache erweitern, wie aktuelle Sicherheitsforschung zeigt. Daher ist es sinnvoll, bei jeder Änderung der Lasereinrichtung, die das Verhalten oder die Leistungsverteilung des Strahls beeinflusst, die Gefahrenzonenkarten neu zu erstellen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Gefahrenparameter Zweck Messauswirkung
AEL (Zulässige Emissionsgrenze) Definiert die maximale sichere Emission Bestimmt die Laserklasse (1–4)
MPE (Maximal zulässige Exposition) Legt die Schwellenwert für Gewebeschäden fest Definiert die Grenzen der NHZ
NHZ (Nominelle Gefahrenzone) Identifiziert den gefährdeten Bereich Legt technische Schutzmaßnahmen fest

Technische Schutzmaßnahmen für einen robusten Laserschutz

Laser-Schutzgehäuse der Klasse 1 (LPEs) optimiert für Markierungs-Workcells

Klasse-1-Laser-Schutzgehäuse, kurz LPEs genannt, verwandeln leistungsstarke Lasersysteme wie Klasse-4-CO2-Laser, Faseroptik- und UV-Quellen im Wesentlichen in deutlich sicherere Arbeitsbereiche. Dies erfolgt durch vollständige Abschirmung der gesamten Laserstrahlung – sowohl der direkten Strahlen als auch der störenden Reflexionen, die sich im Raum ausbreiten. Diese Gehäuse bestehen aus speziellen Materialien, die gezielt für unterschiedliche Wellenlängen ausgelegt sind: beispielsweise eloxiertes Aluminium mit hochwirksamen, laserabsorbierenden Beschichtungen für Infrarot-Anwendungen oder dotiertes Acryl für Ultraviolett-Laser. Ziel ist es, dass die Emissionen nach außen unterhalb des zulässigen Expositions-Grenzwerts bleiben – unabhängig von den Betriebsbedingungen. Die meisten modernen Systeme verfügen über integrierte Lüftungseinrichtungen, die sämtliche schädlichen Prozessdämpfe sicher ableiten, ohne dass dabei Licht entweichen kann. Und vergessen Sie nicht die Sichtfenster: Sie sind mit optischen-Dichte-geregelten Filtern ausgestattet, deren Spezifikation exakt auf die Wellenlänge des jeweiligen Lasers abgestimmt ist. Jüngste Forschungsergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigten ebenfalls beeindruckende Ergebnisse: Einrichtungen, die tatsächlich ordnungsgemäße Klasse-1-LPEs implementierten, verzeichneten im Vergleich zu herkömmlichen offenen Strahlanlagen nahezu einen Rückgang um 92 % bei laserbedingten Unfällen. Daher ist es nur folgerichtig, dass diese Gehäuse gemäß Normen wie IEC 60825 und ANSI Z136.1 als Sicherheitsausrüstung der höchsten Klasse gelten.

Fehlersichere Verriegelungen, Sicherheitssensoren und Echtzeit-Zugangskontrolle

Eine gute Lasersicherheit hängt stark von elektronischen Schutzmaßnahmen ab, die auch dann zuverlässig funktionieren, wenn niemand zugegen ist. Diese fest verdrahteten Verriegelungsschaltungen entsprechen den Sicherheitsstandards SIL-2 oder PLd und schalten den Laser sofort ab, sobald jemand eine Gehäusetür öffnet, eine Abdeckung entfernt oder die Not-Aus-Taste betätigt. Darüber hinaus sind weitere Schutzmaßnahmen vorgesehen: Druckempfindliche Matten begrenzen die nichtgefährdeten Bereiche, in denen Personen sich bewegen, während Infrarotsensoren ständig den Verlauf des eigentlichen Laserstrahls überwachen. Biometrische Scanner stellen sicher, dass nur sachkundiges Personal das Gerät tatsächlich bedienen darf. Jedes dieser Systeme wird gemäß den Richtlinien der ANSI-Z136.1 gründlich getestet, wobei mittels Fehlereinjektionstests gezielt auf mögliche Einzelpunktausfälle geprüft wird. Die Bediener verfügen über Echtzeit-Dashboards, die sämtliche Informationen – von dem Status der Verriegelungsschaltungen bis hin zu Indikatoren für die Sensorfunktionsfähigkeit – anzeigen. Dadurch können sie vor Inbetriebnahme prüfen, ob alle Systeme betriebsbereit sind, und Störungen unmittelbar erkennen – was die früher rein reaktive Unfallreaktion in eine deutlich präventivere Herangehensweise verwandelt.

Compliance-gesteuerte Materialauswahl und Integration von PSA

Ausrichtung an ANSI Z136.1 und IEC 60825: Sicherheitsmaterialien und Leistungsvalidierung

Die richtige Laserschutzmaßnahme zu treffen bedeutet, mit Materialien zu arbeiten, die gemäß den Richtlinien ANSI Z136.1 und IEC 60825 umfassend getestet wurden. Doch es geht nicht nur darum, wie stark sie Licht absorbieren. Wir müssen zudem prüfen, ob sie strukturell belastbar sind, Wärmeentwicklung widerstehen und während des normalen Betriebs chemisch stabil bleiben. Die Normen verlangen tatsächlich, dass unabhängige Prüflabore die Dämpfungswirkung für bestimmte Wellenlängen messen, die Entzündbarkeitsklasse (gemäß UL 94 V-0) testen und die Haltbarkeit nach wiederholter Laserbeanspruchung über längere Zeit bewerten. Nehmen wir beispielsweise Kunststoffabschirmungen aus Polypropylen oder Polyethylen: Wenn sie im Umfeld von UV-Markierungsanlagen eingesetzt werden, benötigen sie eine spezielle Zertifizierung hinsichtlich Biokompatibilität (ISO 10993) sowie der Einhaltung chemischer Sicherheitsvorschriften (REACH-Richtlinie). Metallgehäuse stellen dagegen eine ganz andere Herausforderung dar, da die Hersteller die Laserschädigungsschwellen bei maximaler Leistung dokumentieren müssen. Die meisten Unternehmen führen strenge Qualitätskontrollen an jeder neuen Materialcharge durch, bevor sie diese in den Einsatz freigeben. Dabei simulieren sie reale Einsatzbedingungen, indem sie Proben mit kontinuierlichen und gepulsten Lasern bei voller Leistung so lange bestrahlen, bis ein Versagen eintritt. Erst danach wird das Material für die tatsächliche Installation freigegeben. Dieser gesamte Prozess trägt dazu bei, sicherzustellen, dass schützende Gehäuse auch über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren – selbst bei anspruchsvollen Situationen wie fliegenden reflektierenden Partikeln, versehentlichen Kühlmittelausläufen oder ständigen Temperaturschwankungen zwischen Tag- und Nachtbetrieb.

Laserschutzbrillen und Hautschutz: Wellenlängenspezifische OD-Werte und Passformprotokolle

PPE fungiert als letzte Verteidigungslinie gegen Gefahren am Arbeitsplatz – allerdings nur dann, wenn sie den tatsächlichen Risiken entspricht, mit denen die Beschäftigten im Berufsalltag konfrontiert sind. Bei Laserschutzbrillen ist die richtige optische Dichte (OD) von entscheidender Bedeutung. Für Kohlendioxid-Laser mit einer Wellenlänge von 10,6 Mikrometern ist mindestens OD4+ erforderlich. Gängige Ultraviolett-Laser benötigen OD6+, während Fasersysteme mit einer Wellenlänge von 1,06 Mikrometern OD5+ erfordern. Diese Zahlen sind keineswegs willkürlich: Ein OD4-Filter blockiert etwa 99,99 % des Lichts, während ein OD6-Filter rund 99,9999 % absorbiert – ein gravierender Unterschied zwischen sicheren und gefährlichen Expositionsstufen. Auch die Passform der Schutzausrüstung ist von zentraler Bedeutung. Brillenfassungen mit dichten Dichtungen, verstellbaren Nasenstegen und Seitenschutz verhindern, dass schädliche Strahlung durch Spalten eindringt. Die Passform sollte jährlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung weiterhin ordnungsgemäß funktioniert. Der Hautschutz geht über herkömmliche Handschuhe hinaus: Personen, die in der Nähe von Laserklasse-4-Geräten arbeiten, benötigen eine vollständige Körperbedeckung mit flammhemmender Kleidung, die gemäß der Norm ASTM F1506 mindestens 40 Kalorien pro Quadratzentimeter Wärmeenergie aushält. Die Norm ANSI Z136.1 legt zudem bestimmte zu schützende Körperbereiche fest – beispielsweise Nacken, Handgelenke und Kopfbereich – insbesondere bei Reflexionen aus oberhalb liegenden Richtungen. Vergessen Sie nicht, die Laserschutzbrillen regelmäßig auszutauschen: Die meisten Hersteller empfehlen einen Austausch alle zwei Jahre oder nach etwa 480 Stunden tatsächlicher Nutzung – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Die Filter verlieren im Laufe der Zeit ihre Wirksamkeit, und die Fassungen können an Festigkeit nachlassen; daher ist die Einhaltung dieser Empfehlungen für die eigene Sicherheit von großer Bedeutung.

FAQ

Welche Laserklassen erfordern beim industriellen Kennzeichnen den höchsten Schutz?

CO2-Laser fallen üblicherweise in Klasse 4 und erfordern aufgrund der von ihnen erzeugten Infrarotstrahlung umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen. Faserlaser reichen von Klasse 1 bis 4, während UV-Laser typischerweise in Klasse 3B oder 4 eingestuft werden und aufgrund der spezifischen Risiken, die sie mit sich bringen, einen erheblichen Schutz erfordern.

Wie werden die Nominellen Gefahrenzonen (NHZ) bestimmt?

NHZs werden anhand des zulässigen Emissionsgrenzwerts (AEL) für bestimmte Laserklassen bestimmt, was dabei hilft, Bereiche zu identifizieren, in denen die Strahlung möglicherweise sichere Grenzwerte überschreitet. Risikobewertungen unterstützen die kartografische Darstellung dieser Zonen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Strahlstabilität und Reflexionen.

Welche Rolle spielen technische Schutzmaßnahmen bei der Lasersicherheit?

Technische Schutzmaßnahmen wie lasergeschützte Gehäuse der Klasse 1 (LPEs) enthalten die Strahlung sicher innerhalb eines Bearbeitungsbereichs. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, hochrisikobehaftete Lasersysteme in sicherere Umgebungen zu verwandeln, indem sie direkte Strahlen sowie Reflexionen eindämmen.

Warum ist spezielle PSA für die Lasersicherheit erforderlich?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist unverzichtbar, da sie als letzte Verteidigungslinie dient. Beispielsweise sind Laserschutzbrillen mit der richtigen optischen Dichte (OD) entscheidend, um bestimmte Wellenlängen abzublocken und sichere Expositionspegel zu gewährleisten.